Unser Logo hat sich verändert –

Dank an die Schülerinnen und Schüler

und Allen die mitgedacht haben

Das Jahr 2024 bringt viel Neues für unsere Gesamtschule mit sich.

Die eindrucksvollste Veränderung dürfte der Nutzungsbeginn der neuerrichteten Gebäude

„Annahofer Graben 15/16, 03099 Kolkwitz“ werden. Darauf freuen sich die Mitglieder des

Fördervereines, denn mit dem Umzug in die Schule geht ein langgehegter Wunsch in Erfüllung. In

unserer nunmehr schon fast 10- jährigen Entwicklungsgeschichte haben Logos immer gute Dienste in

der öffentlichen Ausstrahlung geleistet. Mehrmals schon wurde es den konkreten Bedingungen

angepasst und es wird Niemanden wundern, dass 2024 wieder eine Veränderung notwendig wurde.

Der Förderverein hat in seiner Mitgliederversammlung 2023 die Weichen für die sich nunmehr

ergebenden neuen Unterstützungsmöglichkeiten gestellt. Das sollte natürlich auch bei der

Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes des Vereines - unserem Logo- zum Ausdruck kommen.

Auf Beschluss des Vorstandes haben wir unsere Schülerinnen und Schüler um kreative Mithilfe und

künstlerische Unterstützung bei der Logo Aktualisierung gebeten. Anleitung und Unterstützung dazu

gab es vom Lehrer für Kunsterziehung, Herrn Stephan Kühne. Die Resonanz war einfach

überwältigend. Der Vereinsvorstand hatte plötzlich die schwere Aufgabe, aus den vielen

zeichnerischen Ideen und Anregungen auswählen zu müssen. Allen die mitgemacht haben unser

großes Dankeschön.

Entschieden hat sich der Vorstand für die Entwurfszeichnung der

Schülerin Lea Monique Kockrow

.

Auf der Grundlage Ihrer kreativen Arbeit konnte die Aktualisierung unseres Logos vorgenommen

werden. Gemeinsam haben wir jetzt eine Erkennbarkeit der Zugehörigkeit zu unserer Schule

verankert und gleichzeitig einer weiteren Präzisierung bei Verleihung eines Schulnamens Raum

gelassen.

Sehr geehrte Eltern, Damen und Herren, Freunde der Gesamtschule

mit seiner Gründung am 23.09.2020 hat sich der Förderverein die Aufgabe gestellt, mit

vielfältigen Projekten der Schule und somit der Entwicklung unserer Schülerinnen und

Schüler zur Seite zu stehen.

Sowohl der kostenfreie Schulplaner für die jeweils neuen siebenten und in 2023 und 2024

auch für die achten Klassen, als auch die Aktion „Gesunde Ernährung-Äpfel“, sollen hier als

sichtbare Beispiele genannt sein. Die Imagekampagne des Schulträgers für unsere

Gesamtschule, die Kennenlerntage 2022 und 2023, wie auch die Schulprojektwochen

wurden und werden von uns finanztechnisch begleitet. Natürlich bringen wir uns bei

schulischen Veranstaltungen mit konkreten Maßnahmen ein.

Wir würden uns freuen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Nutzen können Sie dafür

sowohl unsere Mailadresse, die Vorstandssitzungen am 19. Juni 2024 und 25.September

2024 (immer 18.30Uhr in der Schule), als auch die Mitgliederversammlung am 16.Oktober

2024, 19.00 Uhr in der Schule. Natürlich können Sie uns auch zur Eröffnungsfeier am

31.08.2024 auf dem Schulgelände treffen.

Neue Ideen sind wir jederzeit gefragt.

Der Erfolg des Fördervereines und die Umsetzung der vorgesehenen Projekte sind auch in

Zukunft von Ihrer Unterstützung abhängig.



 

 

Spendenbitte

der „Förderverein der Gesamtschule des Landkreises Spree-Neiße e.V.“ unterstützt satzungsgemäß die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule mit verschiedenen Projekten, denn obwohl der physische Baukörper am  Annahofer Graben 15/16 , 03099 Kolkwitz noch nicht fertiggestellt ist, hat der Schulbetrieb im Ausweichquartier in der Cottbuser Makarenkostraße im Jahr  2022 begonnen.

Ein solches Projekt ist die jährliche Ausstattung aller Schüler und Schülerinnen, der jeweils siebenten Klassen mit Schülerkalendern. Diese Kalender enthalten neben der Wochen- und Monatsplanung viele notwendige und nützliche Hinweise zur Organisation des Schulalltages, für die erstmals eine Gesamtschule besuchenden Jugendlichen der 7.Klassen aus der Region.

Ein anderes Vorhaben in 2023 ist die Fortsetzung und Erweiterung eines Pilotprojektes zur „Gesunden Ernährung“, das in seiner ersten und zweiten Phase sehr gut angenommen wurde. 

Langfristig planen wir einen „Inklusiven Niedrigseilgarten mit Sportgerät“ für die Pausen-, Freizeit- und Unterrichtsgestaltung unserer Schülerinnen und Schüler auf dem neuen Schulgelände.

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie als einmaligen oder auch regelmäßigen Unterstützer für unsere Projekte gewinnen könnten. Als eingetragener gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt Ihnen eine Spendenbescheinigung auszustellen.

In diesem Fall bitten wir um Überweisung auf unser Konto:

Sparkasse Spree Neiße

Förderverein der Gesamtschule Spree- Neiße

IBAN   DE71 1805 0000 0190 0929 63

BIC         WELADED1CBN                                                         

            Bitte als Zahlungsgrund nur „Spende“ eintragen

 

Eintrittserklärung

Förderverein der Gesamtschule des Landkreises Spree-Neiße e.V.

z.Hd. Margit Bzdak 

Berliner Str. 21

03099 Kolkwitz

Oder

Mail: foerderverein-gesamtschule-spn@gmx.de

Eintrittserklärung in den „Förderverein der Gesamtschule des Landkreises Spree-Neiße e.V.“

                                   

Vor- und Nachname:  …….……………………………………………………………………………………………………………………

 

Straße Hnr: ……………..…………………………………………………………………………………………………………………………

 

PLZ/Ort:  …………………………………………………………………………………………………………………………………………….  

 

E-Mail: ……………………………………………………………………….

 

Telefon: ……………………………………………………………………. 

☐ Ich habe das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet

☐ Mitgliedsbeitrag (derzeit 20,00 € jährlich) oder 

☐ selbstgewählter höherer Beitrag _________________ EUR jährlich

☐ Ich erteile dem Verein eine Einzugsermächtigung über den oben aufgeführten Betrag:

(Bitte Rückseite SEPA Einzugsermächtigung ausfüllen)

 

 

Datum/Ort                                                                                                      Unterschrift     

                                                                                                                                         

SEPA – Lastschriftmandat

Förderverein der Gesamtschule des Landkreises Spree- Neiße e.V.                  

Berliner Straße 20 

03099 Kolkwitz 

Gläubiger– Identifikationsnummer: D E 1 0 Z Z Z 0 0 0 0 2 4 2 9 3 4 8

 

Mandatsreferenz: GSFV23092020MBMNR__ __ __ __ (vierstellige Mitgliedsnummer, die nach Registrierung vom Vorstand vergeben wird)

 

Ich / Wir ermächtige/n den Zahlungsempfänger „Förderverein der Gesamtschule des Landkreises Spree – Neiße“ Zahlungen des Mitgliedbeitrages (derzeit 20,00€) von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.

Zugleich weise/n ich / wir mein/ unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger „Förderverein der Gesamtschule des Landkreises Spree- Neiße“ auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann/ wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zahlungsart:  Dauerlastschrift:  sofort bei Eintritt und folgend im September des Folgejahres

 

Kontoinhaber:                 ______________________________________________

 

Straße / Hausnummer: ______________________________________________

 

PLZ / Ort:                     ______________________________________________

 

IBAN:                           DE __ __ I __ __ __ __ I __ __ __ __ I __ __ __ __ I __ __ __ __ I __ __

 

BIC:                             __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __  

 

 

Ort, Datum                                                                  Unterschrift Kontoinhaber

Förderverein der Gesamtschule des Landkreises Spree-Neiße. Berliner Str. 20, 03099 Kolkwitz,    foerderverein-gesamtschule-spn@gmx.de Der Verein ist unter der Nummer VR 6339 CB beim Amtsgericht Cottbus eingetragen und als besonders förderungswürdig und gemeinnützig anerkannt. Bankverbindung bei der Sparkasse Spree-Neiße; Gläubiger-Identifikationsnummer: D E 1 0 Z Z Z 0 0 0 0 2 4 2 9 3 4 Sparkasse Spree-Neiße; BIC WELADED1CBN ;  IBAN   DE71 1805 0000 0190 0929 63       

Satzung

„Förderverein der Gesamtschule des Landkreises Spree-Neiße e.V.“

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 23.09.2020

§ 1     Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein trägt den Namen „Förderverein der Gesamtschule des Landkreises Spree-Neiße“ und soll ins Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz e.V. .
  2. 2.   Der Verein hat seinen Sitz in 03099 Kolkwitz./ Gołkojce

      3.  Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2     Ziel und Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.
  2. Der Zweck wird insbesondere erfüllt durch
  3. ideelle und materielle Unterstützung der Gesamtschule (§ 58 Nr. 1 AO)
  4. Beschaffung von Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial sowie Ausstattungsgegenständen einschließlich deren Wartung und Pflege
  5. Ausstattung des Computerbereiches
  6. Beschaffung von Auszeichnungen und Preisen für schulische Wettbewerbe
  7. Unterstützung bei der Vertretung der Interessen der Schule und der Öffentlichkeitsarbeit (insbesondere bei der Herausgabe und Herstellung von Werbe- und Informationsmitteln wie Schülerzeitung, Elternblätter und der Bereitstellung einer Homepage, Mail-Dienstleistungen, Schulclouds und Online-Lernplattformen sowie den dazugehörigen und notwendigen Leistungen und Wartungen)
  8. Durchführung und Mitgestaltung von Schulveranstaltungen
  9. Unterstützung und Mitgestaltung von Arbeitsgemeinschaften
  10. Unterstützung des internationalen Schüleraustausches und von Besuchsprogrammen
  11. Unterstützung von Klassen-, Kurs- und Gruppenfahrten
  12. Betrieb einer Cafeteria und Schülerfirma als Zweckbetrieb gem. § 65 der AO
  13. Betrieb einer Schulbibliothek
  14. Gestaltung des Außengeländes
  15. Beschaffung von Sport- und Spielgeräten
  16. Unterstützung von Projekten bei Notlagen sowie Hilfsprojekten im In- und Ausland
  17. Unterstützung von Projekten in Entwicklungsländern

§ 3     Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig, verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mittel zum Erreichen dieser Zwecke werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Einnahmen aufgebracht. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Auf Beschluss des Vorstandes können sie eine angemessene Aufwandspauschale bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale des § 3 Nr. 26a EStG erhalten.

§ 4     Mitgliedschaft

  1. Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen werden, die seine Ziele unterstützen und sich der Gesamtschule des Spree-Neiße Kreises verbunden fühlen. Schüler der Gesamtschule können ab der 8. Klasse unter Zustimmung der Personensorgeberechtigten Mitglied werden. 
  2. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich in besonderer Weise um die Ziele des Vereins verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und sind von der nächsten Mitgliederversammlung zu bestätigen. Sie sind von der Beitragszahlung befreit und haben Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
  3. Die Mitgliedschaft im Verein wird erworben durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag gegenüber dem Vorstand und bedarf dessen Zustimmung. Eine Ablehnung des Antrags braucht nicht begründet zu werden.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch
  5. Austritt, der vom Mitglied jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden kann;
  6. Tod des Mitglieds oder Auflösung der juristischen Person;
  7. Ausschluss aus wichtigem Grund. Darüber entscheidet der Vorstand durch Beschluss.                                                       

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied einen schweren              Verstoß gegen den Zweck des Vereins begeht oder dessen Ansehen schädigt. Vor einer Entscheidung ist der/dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Der Beschluss des Vorstandes ist mit einer Begründung versehen dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen diese Entscheidung kann die/der Ausgeschlossene beim Vorstand binnen eines Monats nach Empfang der Mitteilung schriftlich Widerspruch einlegen. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet dann über den Ausschluss.

  1. Wenn ein Mitglied mit der Zahlung von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist, kann es aus der Mitgliederliste gestrichen werden.
  2. Im Falle des Ausscheidens besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des entrichteten Jahresbeitrages.

§ 5     Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand

      §6      Die Mitgliederversammlung

  1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung, die jährlich durchzuführen ist.
    1. Die Einladung erhalten die Mitglieder in Textform (z.B. Mail, Fax oder Briefpost) zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung.
    2. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
    3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich beantragt.
  2. Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet.
    1. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über Anträge mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, soweit die Satzung nicht anderes bestimmt.
    2. Gewählt wird in offener Abstimmung. Wird von einem Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die geheime Wahl verlangt, muss die Abstimmung geheim erfolgen.
    3. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Nicht volljährige Mitglieder sind durch eine gesetzliche Vertretung, die bei der Abstimmung persönlich anwesend sein muss, stimmberechtigt. Die Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes ist mittels schriftlicher Vollmacht zulässig, jedoch kann ein Mitglied höchstens zwei andere Mitglieder vertreten.
    4. Werden auf einer Mitgliederversammlung Dringlichkeitsanträge gestellt, beschließt die Versammlung zunächst mit Zwei-Drittel-Mehrheit über die Dringlichkeit. Bei Bestätigung der Dringlichkeit kann über den Antrag in der Versammlung beraten und beschlossen werden. Dringlichkeitsanträge auf Abänderung der Satzung sind nicht zulässig.
    5. Für Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang keine der kandidierenden Personen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, welche die höchsten Stimmzahlen erreicht haben. Gewählt ist dann die Person, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
    6. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.

 

  1. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
    1. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfung
    2. Entlastung des Vorstandes
    3. Wahl des Vorstandes
    4. Wahl der Kassenprüfer/innen
    5. Bestätigung der Ernennung von Ehrenmitgliedern
    6. Bestätigung der vom Vorstand bestellten Beisitzer/innen und Beiräte
    7. Festsetzung der Mindesthöhe des Mitgliedsbeitrags
    8. Beratung über die geplante Verwendung der Mittel
    9. Entscheidung über gestellte Anträge
    10. Änderung der Satzung (Ausnahme § 9 Abs.3)
    11. Auflösung des Vereins
  2. Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das von der Protokollführung zu unterschreiben und von der Versammlungsleitung gegenzuzeichnen ist.
  3.  Weitere Einzelheiten zum Ablauf der Mitgliederversammlung können in der „Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung“ geregelt werden.

§ 7      Der Vorstand

  1. Der Vorstand des Vereins setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen:
    1. Vorsitzende/r                                                                 (Vorstand im Sinne des § 26 BGB)
    2. Stellvertretende/r Vorsitzende/r                                    (Vorstand im Sinne des § 26 BGB)
    3. Schatzmeister/in                                                            (Vorstand im Sinne des § 26 BGB)
    4. Beisitzer, die bei Bedarf berufen werden können. Vorstand und Beisitzer bilden den erweiterten Vorstand
  2. Der/ die Vorsitzende und der / die Stellvertretende/r Vorsitzende/r können den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein vertreten, wobei sie an die Vorstandsbeschlüsse gebunden sind. Minderjährige können kein Vorstand im Sinne des §26 BGB werden. 
  3. Der/die Schatzmeister/in und Schriftführer/in kann gem. § 26 I BGB den Verein nur gemeinschaftlich mit dem/der Vorsitzenden oder dem/der stellvertretenden Vorsitzenden gerichtlich und außergerichtlich vertreten, wobei sie wie in § 7 II festgelegt, an die Vorstandsbeschlüsse gebunden sind.
  4. Die einzelnen Mitglieder des Vorstandes werden jeweils für zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung benennen.
  5. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte einschließlich der Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel. Zur Festlegung seiner Arbeitsweise kann sich der Vorstand eine Geschäftsordnung geben.
  6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Sitzung teilnimmt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Von den Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen.
  7. Beschlüsse können auch in Textform im Umlaufverfahren gefasst werden.
  8. Die Beisitzer/innen werden vom Vorstand für jeweils ein Jahr bestellt und sind von der nächsten Mitgliederversammlung zu bestätigen. Eine Bestellung ist jederzeit widerrufbar. Die Mitgliederversammlung kann Beisitzer/innen vorschlagen.
  9. Die Beisitzer/innen werden vom Vorstand mit Aufgaben betraut. Sie sind zu den Sitzungen des erweiterten Vorstandes einzuladen und können an ihnen mit beratender Stimme teilnehmen.

§ 8      Kassenprüfer/innen

  1. Die Kasse und die Rechnungslegung des Vereins werden mindestens einmal im Jahr von wenigstens zwei Personen geprüft, die hierzu von der Mitgliederversammlung für jeweils ein Geschäftsjahr zu wählen sind. Die Kassenprüfer/innen dürfen weder Mitglieder des Vorstandes noch Angestellte des Vereins sein.
  2. Sie erstatten in der dem Geschäftsjahr folgenden Mitgliederversammlung Bericht und empfehlen bei ordnungsgemäßer Kassenführung der Mitgliederversammlung die Entlastung.

§ 9     Satzungsänderungen

  1. Eine Satzungsänderung kann nur beschlossen werden, wenn sie bei der Einberufung zur Mitgliederversammlung als Tagesordnungspunkt gesondert aufgeführt ist.
  2. Eine Satzungsänderung bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  3. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung aufgrund einer Auflage des Finanzamts oder des Registergerichts können vom Vorstand beschlossen werden. Sie sind auf der nächsten Mitgliederversammlung mitzuteilen.

§ 10    Auflösung

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Landkreis Spree-Neiße oder dessen Rechtsnachfolger, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere für gemeinnützige Zwecke der Gesamtschule, zu verwenden hat.

 

Unterschriften Gründungsmitglieder

 

Kontakt

Vereinssitz 

Förderverein der Gesamtschule Spree-Neiße

c/o Margit Bzdak

Berliner Str. 20

03099 Kolkwitz

Vorsitzende 

Margit Bzdak

Stellv. Vorsitzende 

Katharina Heyne

Schatzmeisterin 

Nancy Kschiwan

Beisitzer Vorstand

Gerd Bzdak

Eintrag beim Amtsgericht Cottbus 

VR 6339 CB vom 18.05.2021
anerkannt als gemeinnütziger Verein

E-Mail 

foerderverein-gesamtschule-spn@gmx.de 

Facebook

Schulförderverein der Gesamtschule SPN

Steuernummer 

056/142/09943 vom 21.04.2021

Gläubiger-Identifikationsnummer:

D E 1 0 Z Z Z 0 0 0 0 2 4 2 9 3 4 Sparkasse Spree-Neiße;

 

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